Von: Ulan
Ein Gesetz, das die wirtschaftliche Tätigkeit regelt, soll kein Eingriff in den Markt sein? Wie grob muss der Unfug denn noch werden?
View ArticleVon: Michaela Merz
Das ist ein trauriger Tag für alle Unternehmer in Europa und ein Pyrrhussieg für die Verleger. Es ist erschütternd, wie die sogenannte ‘freie’ Presse diesen Eingriff in die Freiheit als Erfolg feiert....
View ArticleVon: Ulan
Ein Gesetz, das wirtschaftliche Tätigkeit regelt soll kein Eingriff in den Markt sein? Wie grob muss der Unfug den noch werden?
View ArticleVon: Daniel Schultz
Der BGH schrieb in sein Urteil zu hartplatzhelden. “Würde die in Rede stehende Verwertungsbefugnis ausschließlich dem Kläger zugewiesen, so wäre damit eine Einschränkung der Wettbewerbsfreiheit...
View ArticleVon: Daniel Schultz
Herr Keese, wann hatten Sie als Ökonom das letzte Mal ein Buch wie VWL für Einsteiger in der Hand?
View ArticleVon: Google slipper for afgift i Frankrig. Næste slag Tyskland. dSeneste
[...] Næste slag står i Tyskland, hvor regeringen har fremsat lovforslaget Leistungsschutzrecht, der pålægger søgemaskiner, først og fremmest Google, en afgift for at linke til medierne. Det vil vise...
View ArticleVon: Googles Frieden mit den französischen Verlagen ist genauso falsch wie...
[...] Keese hat seine Kritik an dem Abkommen auf seinem “unvergleichlichen” Blog konkretisiert: “Eine Lösung wie in Frankreich hat zudem den Nachteil, dass sie sich nur auf [...]
View ArticleVon: TecoScr
Das geplante Leistungsschutzrecht in Deutschland ist ja gerade nicht “abstrakt” und “allgemeingültig”. Schutzberechtigt ist lediglich eine Untergruppe von Medienunternehmen (Presseverleger), und zwar...
View ArticleVon: Googles Frieden mit den französischen Verlagen ist genauso falsch wie...
[...] Christoph Keese, versuchte gestern Abend auf Twitter und in ersten Statements die Deutungshoheit darüber zu gewinnen, ob denn nun Google oder die Verlage gewonnen haben. Gespickt mit [...]
View ArticleVon: Christoph Keese
@TecoScr Doch, das ist es. Ein nicht allgemeingültiges Gesetz wäre es nur, wenn es sich gegen eine einzelne Firma richtete. Tut es aber nicht. Sie unterstellen das nur fortwährend. Dadurch wird die...
View ArticleVon: Daniel Schultz
Dann wissen Sie ja jetzt, dass Sie mit dem Leistungsschutzrecht einen Markteingriff erster Güte fordern…
View ArticleVon: M. Boettcher
Bei einem Marktanteil von 96% für Google unter den Suchmaschinen fällt es ziemlich schwer nicht von einer Lex-Google zu sprechen. Dies wird ja u. a. auch dadurch deutlich, dass die Befürworter des...
View ArticleVon: Aufgelesen … Nr. 29 – 2013 | Post von Horn
[...] darauf mehr geben wird. Frankreichs Lösung ist somit eine Wette auf das Google-Monopol. Aus: Der Presseschauder d. Nachbetrachtung der Anhörung zum Leistungsschutzrecht An dieser Stelle war es...
View ArticleVon: Christoph Keese
@ M. Boettcher: Sie vergessen die Aggregatoren! Die stehen mit im Gesetz. Es geht nicht nur um Suchmaschinen.
View ArticleVon: M.Winter
Dass ein staatlicher Markteingriff sich nur an eine einzige Firma richten kann ist eine Meinung, die Sie Herr Keese wirklich exklusiv haben. Der Hauptbetroffene des geplanten LSG ist mit sicherlich...
View ArticleVon: Lutz Mache
Spricht nicht schon der Wortteil “Markt-” für mehr als nur eine “Einigung” zwischen einzelnen Privatunternehmen?
View ArticleVon: M. Boettcher
Sie müssen stärker sinnerfassend lesen. In der Argumentation der Befürworter des sogn. Leistungsschutzrechtes wird von Beginn der Diskussion an immer wieder vornehmlich auf Google verwiesen. Es ist...
View ArticleVon: Google et les éditeurs français, ou le voyage de Gulliver à Lilliput |...
[...] Keese devait par la suite affiner sa réponse sur son blog. Pour lui, « camouflage il y a »: Ni les détails, ni les conditions dans [...]
View ArticleVon: Wie erpressbar ist Google? | netzfeuilleton.de
[...] Christoph Keese hat ausnahmsweise Recht, wenn er darauf hinweist, dass diese Einigung im Gegensatz zu einem Gesetz nur für Google gilt [...]
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